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Berufsausbildung, früher in Deutschland auch Lehre genannt, ist die Vermittlung von fach- und berufsspezifischen Fähigkeiten und Kenntnissen durch den Ausbildenden und die Berufsschule sowie der erforderlichen Berufserfahrungen (??§ 1 Berufsbildungsgesetz vom 23. März 2005).
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